Du willst mit deinem E-Scooter sicher und legal unterwegs sein? Hier findest du die wichtigsten Regeln für die Schweiz – kompakt erklärt und mit Hinweisen, worauf du beim Kauf achten solltest.
- Ab 16 Jahren ohne Führerausweis, ab 14 Jahren mit Führerausweis Kat. M
- Maximal 20 km/h, nur für eine Person
- Velowege und Velostreifen benutzen, sonst Fahrbahn – nicht aufs Trottoir
- Licht vorne und hinten, auch am Tag eingeschaltet
- Kein Kontrollschild, keine Vignette, keine Helmpflicht
Dieser Beitrag fasst die Vorschriften des Bundesamts für Strassen (ASTRA, Stand 1. Juli 2025) verständlich zusammen und ist keine Rechtsberatung. Gesetze und Verordnungen können sich ändern. Informiere dich deshalb vor der Fahrt bei offiziellen Stellen wie dem ASTRA oder der BFU. Im Ausland gelten andere Regeln.
1. Das Wichtigste auf einen Blick
E-Scooter (E-Trottinette) gelten in der Schweiz als Leicht-Motorfahrräder. Für sie gelten diese Regeln:
| Thema | Regel in der Schweiz |
|---|---|
| Höchstgeschwindigkeit | 20 km/h mit Motorantrieb |
| Motorleistung | maximal 500 W Nennleistung (Dauerleistung); eine höhere Peakleistung ist erlaubt |
| Mindestalter | ab 14 Jahren mit Führerausweis Kat. M, ab 16 Jahren ohne Ausweis |
| Mitfahrende | nicht erlaubt, E-Trottinette haben nur einen Platz |
| Wo fahren? | Velowege und Velostreifen, sonst Fahrbahn; kein Trottoir |
| Ausstattung | Licht (auch tagsüber an), zwei Bremsen, Glocke, Rückstrahler – Details in Punkt 3 |
| Kontrollschild und Vignette | nicht nötig |
Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Stand 1. Juli 2025
2. Wer darf fahren – und wo?
Alter und Führerausweis
Zwischen 14 und 16 Jahren brauchst du den Führerausweis der Kategorie M (Mofa-Ausweis). Ab 16 Jahren darfst du ohne Ausweis fahren. Unter 14 Jahren ist das Fahren nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es nur in besonderen Fällen mit kantonaler Bewilligung.
Nur allein unterwegs
Ein E-Scooter ist für genau eine Person ausgelegt. Mitfahrende sind nicht erlaubt, auch keine Kinder. Achte deshalb bei der Wahl deines E-Scooters auf die Zuladung für dich und dein Gepäck: Die VMAX E-Scooter tragen je nach Modell 120 bis 150 kg, der New VX4 sogar bis 150 kg.
Wo du fahren darfst
Für dich gelten die Verkehrsregeln für Velofahrende:
- Gibt es einen Veloweg oder Velostreifen, benutzt du ihn.
- Gibt es keinen, fährst du auf der Fahrbahn.
- Trottoirs und Fussgängerzonen sind tabu, ausser sie sind per Signal für Velos freigegeben.
Tempo und Motorleistung
Der Motor darf dich bis maximal 20 km/h unterstützen. Zusätzlich gelten die allgemeinen und signalisierten Höchstgeschwindigkeiten, zum Beispiel in Begegnungszonen.
Bei der Motorleistung zählt die Nennleistung, also die Dauerleistung: Sie darf maximal 500 W betragen. Kurzzeitig darf der Motor mehr leisten, etwa beim Anfahren oder am Berg. Deshalb findest du bei VMAX E-Scooter Angaben zur Peakleistung: Der New VX4 zum Beispiel ruft bis zu 2800 W ab.
Nicht jeder E-Scooter ist für die Strasse zugelassen
Für E-Scooter gibt es in der Schweiz keine Typenprüfung und kein Kontrollschild. Du bist als Fahrerin oder Fahrer selbst dafür verantwortlich, dass dein Modell die Vorschriften erfüllt. Die Polizei kontrolliert das im Verkehr. Bei VMAX E-Scooter siehst du klar, welche Modelle für die Strasse gedacht sind: Unsere Offroad-Modelle R40 PRO und R55 PRO sind schneller als 20 km/h und deshalb ausschliesslich für Privatgelände bestimmt.
3. Pflicht-Ausstattung – und was VMAX serienmässig mitbringt
Damit dein E-Scooter auf die Strasse darf, braucht er eine bestimmte Grundausstattung. Die strassenzugelassenen VMAX E-Scooter bringen diese ab Werk mit, dazu Extras für mehr Sicherheit.
| Ausstattung | Vorschrift | Bei VMAX E-Scooter |
|---|---|---|
| Licht | Vorne weiss, hinten rot, stetig leuchtend, nicht blendend und nachts auf 100 m sichtbar. Auch tagsüber einschalten. | Serienmässig |
| Bremsen | Zwei Bremsen auf verschiedene Räder, mindestens eine davon mechanisch (z. B. Scheiben- oder Trommelbremse) | Serienmässig |
| Glocke | Pflicht als akustisches Warnsignal | Serienmässig |
| Rückstrahler | Hinten rot Pflicht, vorne weiss freiwillig | Serienmässig |
| CE-Kennzeichnung | Pflicht (Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit) | Serienmässig |
| Blinker | Freiwillig; wenn vorhanden, müssen sie typengenehmigt sein | Serienmässig |
| Helm | Keine Pflicht, von ASTRA und BFU empfohlen | VMAX Helm, zertifiziert nach EN 1078 |
Blinker sind zwar freiwillig, im Verkehr aber ein grosses Plus: Du zeigst Richtungswechsel an, ohne die Hand vom Lenker zu nehmen. Alle VMAX E-Scooter haben sie serienmässig, die meisten Modelle sogar vorne und hinten. Mehr dazu erfährst du im Beitrag Blinker am E-Scooter.
Wichtig ist auch, dass Licht und Bremsen dauerhaft funktionieren. Ersatzteile bekommst du in unserem Onlineshop und direkt beim VMAX-Team in Oftringen. Viele Arbeiten erledigst du mit unseren Reparaturanleitungen auch selbst.
4. Alkohol, Versicherung und Mitnahme im Zug
Alkohol
Es gelten dieselben Grenzwerte wie im übrigen Strassenverkehr. Ab 0,5 Promille gilt man als angetrunken, ab 0,8 Promille liegt eine qualifizierte Alkoholkonzentration vor. Das kann Bussen und weitere Massnahmen nach sich ziehen, je nach Fall auch Folgen für deinen Führerausweis. Für manche Personengruppen gelten strengere Grenzwerte. Am sichersten fährst du nüchtern oder nimmst ÖV oder Taxi.
Versicherung und Kontrollschild
Du brauchst weder Kontrollschild noch Vignette noch Fahrzeugausweis. Schäden, die du anderen verursachst, deckt in der Regel deine Privathaftpflichtversicherung. Prüfe deine Police im Zweifel kurz. Gegen Diebstahl hilft ein solides Schloss wie das VMAX Faltschloss, das du direkt an der Lenkstange befestigst.
E-Scooter im Zug (SBB)
Die SBB befördert E-Trottinette gratis, wenn das grösste Rad höchstens 30 cm Durchmesser hat (kleiner als 12 Zoll). Der VX2 Lite zum Beispiel hat 10-Zoll-Räder und fällt damit unter diese Regel. Stelle den E-Scooter so ab, dass er nicht in den Gang ragt und keine Veloplätze besetzt. Am besten klappst du ihn zusammen und verstaust ihn als Gepäck. Andere Verkehrsbetriebe können eigene Regeln haben.
Im Ausland
Andere Länder haben teils deutlich andere Vorschriften. Informiere dich vor der Reise, zum Beispiel in der Übersicht des TCS.
5. Fazit: Regeln kennen, passendes Modell wählen
Mit etwas Regelwissen bist du im Alltag sicher und entspannt unterwegs: Licht an, Veloweg nutzen, allein fahren und nüchtern bleiben.
Da für alle strassenzugelassenen E-Scooter dieselben 20 km/h gelten, zeigen sich die Unterschiede an anderer Stelle:
- Kraft am Berg: Der New VX4 schafft bis zu 40 % Steigung.
- Lange Strecken: Mit dem New VX4 fährst du bis zu 110 km, mit dem VX2 Hub bis zu 90 km.
- Komfort im Alltag: Der VX2 Lite ist vollgefedert und kommt bis zu 90 km weit.
- Einfacher Einstieg: Der VX5 PRO ist ein handlicher Begleiter für kürzere Wege.
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ASTRA: Fahrzeugspezifische Regeln und Merkblatt „Vorschriften über langsame E-Bikes, E-Trottinette, E-Roller …" (Stand 1. Juli 2025)
BFU: E-Trottinett, E-Roller und Co. – wo und wie damit fahren?
SBB: Velos und Trottinette im Zug
6. Häufige Fragen
Brauche ich für einen E-Scooter einen Führerausweis?
Ab 16 Jahren nicht. Zwischen 14 und 16 Jahren brauchst du den Führerausweis der Kategorie M.
Darf ich mit dem E-Scooter auf dem Trottoir fahren?
Nein. Trottoirs und Fussgängerzonen sind nur erlaubt, wenn sie per Signal für Velos freigegeben sind.
Muss das Licht auch am Tag eingeschaltet sein?
Ja. Für E-Trottinette gilt ein Lichtobligatorium auch tagsüber: vorne weiss, hinten rot.
Wie schnell darf ein E-Scooter in der Schweiz fahren?
Der Motor unterstützt bis maximal 20 km/h. Tiefere signalisierte Tempolimits gelten zusätzlich.
Wie viel Watt darf ein E-Scooter in der Schweiz haben?
Die Nennleistung (Dauerleistung) darf maximal 500 W betragen. Eine höhere Peakleistung, zum Beispiel beim Anfahren oder am Berg, ist erlaubt.
Sind Blinker am E-Scooter Pflicht?
Nein, Blinker sind freiwillig. Wenn sie verbaut sind, müssen sie typengenehmigt sein. Alle VMAX E-Scooter haben serienmässig integrierte Blinker.
Ist ein Helm Pflicht?
Nein, aber ASTRA und BFU empfehlen ihn ausdrücklich.
Darf ich jemanden mitnehmen?
Nein. E-Trottinette sind nur für eine Person zugelassen, auch Kinder dürfen nicht mitfahren.


















